Herzlich Willkommen beim ATSV Wattenheim

 

 

Ausfall der Telefonanlage

Der ATSV Wattenheim ist zur Zeit unter der gewohnten Rufnummer 06356/1884 nicht zu erreichen. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten mit Hochdruck an der Behebung des Problems. 

Sie erreichen unsere beiden Vorsitzenden Gunther Kraft und Dustin Pings wie gewohnt über die bekannten Handynummern (siehe auch Rubrick Karriere/Jobs)

Wirt gesucht - der Kegelbetrieb läuft weiter...

Wir suchen nach wie vor einen Wirt für unsere Vereinsgaststätte, melden Sie sich bei Interesse bei uns: 

Wirt gesucht. Der ATSV Wattenheim sucht zum nächst möglichen Termin eine neue Führung für seine gut gehende Vereinsgaststätte mit Kegelbahnen. Wohnung ist vorhanden.
Kontakt: 0173/899135; eMail: dustinpings@yahoo.de

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir alle gebuchten Kegeltermine wie gewohnt mit Getränken bewirten können. Es werden auch weiterhin neue Anfragen für unsere Bahn entgegen genommen.

 

Außerordentliche Mitgliederversammlung am 23.Jan.2012, 19.00Uhr

Im Blick auf die Neuwahlen des Vorstandes auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Frühjahr 2012 sollen verschiedene Änderungen in der Satzung unseres ATSV vorgenommen werden.

1. Die wichtigste Änderung betrifft den Beirat. Nach der jetzigen Fassung kann der Vorstand, der für alle Entscheidungen die Verantwortung trägt und dafür haftet, von den 9 Beiratsmitgliedern, die keinerlei Haftung tragen, überstimmt werden. Der Änderungsvorschlag sieht einen verkleinerten Beirat (5 Mitglieder) in beratender Funktion vor. Er hat dabei die wichtigen Rechte, eine a.o. Mitgliederversammlung einzuberufen und er ist vom Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten beratend einzubeziehen. Weiterhin gibt es eine Informationspflicht des Vorstandes: die Protokolle der Vorstandssitzungen sind den Beiratsmitgliedern unverzüglich zuzuleiten.

2. Die Position des Präsidenten ist gestrichen, ein Ehrenbeirat ist nicht mehr vorgesehen (da niemals praktiziert).

3. Durch die Verbandsgemeinde-Neustruktur fällt in Zukunft möglicherweise das Amtsblatt als Veröffentlichungsorgan weg. Statt dessen sind jetzt die "lokale Presse" und die "elektronische Veröffentlichung" vorgesehen.

4. Verschiedene Funktionsträger werden durchgängig einheitlich bezeichnet, z.B. Vorsitzender und stellv. Vorsitzender.

5. Im neuen § 18 sind die Vorschriften zu Satzungsänderung und Auflösung zusammengefasst. Ergänzend zum bisherigen Wortlaut ist vorgesehen, dass nicht nur bei Auflösung des Vereins, sondern auch bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke das Vermögen des Vereins an die politische Gemeinde Wattenheim übergeht.

Der Beirat hat am 07.11.2011 den Änderungen mit einer Enthaltung zugestimmt. Eine auf den 23.Jan.2012, 19.00 im Vereinsheim einzuberufende außerordentliche Mitgliederversammlung wird nun über die Vorschläge entscheiden.

Die alte Satzung und die Satzung mit allen Änderungsvorschlägen können im Internetauftritt des ATSV abgerufen werden (Über den ATSV - Satzung) . Für ausgedruckte Versionen bitte Rudolf Schmidt kontaktieren.

Die offizielle Einladung zur a.o. Mitgliederversammlung erfolgt Anfang Dezember.

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